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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.  Arbeitsunterlagen

 

In der Kursgebühr enthalten sind sämtliche Arbeitsunterlagen mit Ausnahme von Gesetzestexten.

Zu den Arbeitsunterlagen gehören nicht die Skripten der exvo Schriftenreihe.

Die Unterlagen werden an den jeweiligen Kurstagen ausgegeben.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat für die Entgegennahme der Unterlagen selbst Sorge zu tragen.

Ein Nachlieferungsanspruch besteht nicht.

Das Vervielfältigen oder die Weitergabe der Arbeitsunterlagen verstößt gegen Urheberrecht und kann zivil- wie strafrechtlich geahndet werden.

Die Nichtinanspruchnahme der Veranstaltungen oder der Arbeitsunterlagen berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr.

 

2. Unterrichtsausfall

 

Für den Fall, dass ein Kurstag aus Gründen, die die Veranstalter zu vertreten haben, nicht oder nicht vollständig stattfinden kann, behalten sich die Veranstalter vor, den ausgefallenen Unterricht nach vorheriger Ankündigung an einem von Ihnen zu benennenden Werktag nachzuholen. Der Samstag gilt als Werktag.

Änderungen bezüglich des Kursortes, der Kurstage und der Kurszeiten sowie der Dozenten bleiben vorbehalten.

An Feiertagen gem. dem FeiertagsG NW findet kein Unterricht statt.

 

3. Anmeldungen

 

Unterschreitet die Anzahl der Kursteilnehmer 20 Personen, behalten sich die Veranstalter das Recht vor, den Kurs zu stornieren. Eine bereits entrichtete Kursgebühr wird in diesem Fall erstattet.

 Anmeldungen zum Vollkurs werden gegenüber Teilkursanmeldungen bevorzugt berücksichtigt.

 

4. Kündigung

 

Eine Kündigung des exvo Vollkurses ist bis 4 Wochen vor Kursende jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

Teilkurse können bis 14 Tage vor Beginn gekündigt werden.

Die Intensivkurse können bis eine Woche vor Beginn des jeweiligen Kurses gekündigt werden. Erfolgt die Anmeldung nach Ablauf der Kündigungsfrist, ist der Kurs nicht mehr kündbar.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Unterrichtsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.   

Die Kündigung ist schriftlich an das exvo-Repetitorium, Preußenstraße 141 in 41464 Neuss zu richten. Kündigungen werden im Kurs nicht entgegengenommen. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

 

5. Kursgebühr

 

Die Kursgebühr für den Vollkurs wird zum 15. eines jeden Monats abgebucht.

Der erste Abbuchungstermin ist der 15. Februar.

Im Falle einer Kündigung des Vollkurses wird nur die anteilig bis zur wirksamen Kündigung angefallene Kursgebühr berechnet.

Die Kursgebühr für die Teilkurse wird nach Abschluss des jeweiligen Teilkurses abgebucht.

Die Kursgebühr für die Intensivkurse wird nach Abschluss des jeweiligen Kurses abgebucht.

Die Einzugsermächtigung bezieht sich ausdrücklich nur auf die Kursgebühr.

 

6. Datenerhebung

 

Die Daten der Teilnehmer sowie die Daten der Kontoinhaber, soweit diese mit den Teilnehmern nicht identisch sind, werden durch die Veranstalter ausschließlich zu Kurszwecken verarbeitet, gespeichert und genutzt. Mit der Speicherung der Daten erklärt sich der Teilnehmer/Kontoinhaber einverstanden.

 

7. Nebenabreden

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.