(Modul 5.2)
In den einzelnen Seminarteilen wiederholen und vertiefen wir schwerpunktmäßig die unten näher beschriebenen Themen anhand von Schaubildern und Übungsfällen. Die Unterlagen stehen ab dem Seminartag für Sie im E-Tutor zum Download bereit. Die Lösungen zu den besprochenen Übungsfällen erhalten Sie nach dem Seminar ebenfalls im E-Tutor.
Wenn Sie auf den Anmeldebutton klicken, werden Sie zur LOGIN-Seite des E-Tutors weitergeleitet. Nachdem Sie sich dort registriert bzw. eingeloggt haben, können Sie sich über den Reiter "Seminarbuchung" anmelden. Sie können sich gezielt die S4 Seminare anzeigen lassen, indem Sie als Thema S4_ auswählen und danach auf den Button "Seminare suchen" klicken.
Teil 1 |
Klagearten der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), insbesondere Zulässigkeit und Begründetheit einer - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage |
am 21.03.2024 von 17:30 - 19:30 Uhr oder am 06.04.2024 von 11:00 - 13:00 Uhr |
Teil 2 |
Klageerwiderung Vorverfahren nach der VwGO (Widerspruchsverfahren) |
am 22.03.2024 von 17:30 - 19:30 Uhr oder am 07.04.2024 von 11:00 - 13:00 Uhr |
Teil 3 |
vorläufiger Rechtsschutz, insbesondere Aufbau und Struktur des § 80 VwGO sowie Antrag auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 V VwGO) |
am 23.03.2024 von 15:00 - 17:00 Uhr oder am 08.04.2024 von 17:30 - 19:30 Uhr |
Teil 4 |
Verwaltungsvollstreckung, insbesondere §§ 55 ff. VwVG sowie Kostenbescheid nach § 77 VwVG |
am 24.03.2024 von 15:00 - 17:00 Uhr oder am 09.04.2024 von 17:30 - 19:30 Uhr |
Wenn Sie den Termin für ein gebuchtes Seminar ändern oder ein Seminar kündigen möchten, loggen Sie sich bitte in den E-Tutor ein, wählen unter "gebuchte Seminare" das entsprechende Seminar aus und klicken auf "Abmelden". Danach können Sie sich über den Reiter "Seminarbuchung" für einen anderen Termin Ihrer Wahl neu anmelden.
(Modul 5.4)
In den einzelnen Seminarteilen wiederholen und vertiefen wir schwerpunktmäßig die unten näher beschriebenen Themen anhand von Schaubildern und Übungsfällen. Die Unterlagen stehen ab dem Seminartag für Sie im E-Tutor zum Download bereit. Die Lösungen zu den besprochenen Übungsfällen erhalten Sie nach dem Seminar ebenfalls im E-Tutor.
Wenn Sie auf den Anmeldebutton klicken, werden Sie zur LOGIN-Seite des E-Tutors weitergeleitet. Nachdem Sie sich dort registriert bzw. eingeloggt haben, können Sie sich über den Reiter "Seminarbuchung" anmelden. Sie können sich gezielt die S4 Seminare anzeigen lassen, indem Sie als Thema S4_ auswählen und danach auf den Button "Seminare suchen" klicken.
Teil 1 |
Leistungen nach dem 5. - 9. Kapitel des SGB XII, Hilfe zur Pflege Teil 1 - Prüfungsschema - Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen |
am 29.03.2024 von 15:00 - 17:00 Uhr oder am 13.04.2024 von 11:00 - 13:00 Uhr |
Teil 2 |
Hilfe zur Pflege Teil 2 sozialgerichtlicher Rechtsschutz insbesondere Widerspruchsverfahren |
am 30.03.2024 von 15:00 - 17:00 Uhr oder am 14.04.2024 von 11:00 - 13:00 Uhr |
Teil 3 |
Aufhebung und Erstattung von Leistungen, insbesondere §§ 44 ff. SGB X |
am 02.04.2024 von 17:30 - 19:30 Uhr oder am 15.04.2024 von 17:30 - 19:30 Uhr |
Teil 4 |
Kostenersatzansprüche nach dem SGB II und SGB XII insbesondere für zu Unrecht erbrachte Leistungen und durch Erben (§ 102 SGB XII) |
am 03.04.2024 von 17:30 - 19:30 Uhr oder am 16.04.2024 von 17:30 - 19:30 Uhr |
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(Modul 5.3) - für Studierende des Bachelorstudiengangs Staatlicher Verwaltungsdienst
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Grundlagen und Strukturen des öffentlichen Baurechts und Bauplanungsrechts |
am 06.04. und 07.04.2024 jeweils von 15:00 - 17:00 Uhr |
Die einzelnen Teile können zeitlich getrennt voneinander belegt werden. Da sie zum Teil aufeinander aufbauen empfiehlt es sich dabei jedoch, sie der Reihenfolge nach zu belegen.
Die Seminargebühr für das Baurechtsseminar liegt bei 39,- Euro*.
Das Baurechtsseminar ist ein einheitliches Seminar, dass an zwei Tagen stattfindet. Die Buchung nur eines Termins ist bei diesem Seminar daher nicht möglich.
Die Seminargebühr wird zu Beginn des auf das jeweilige Seminar folgenden Monats von dem im E-Tutor hinterlegten Konto abgebucht.
* Das exvo Repetitorium ist als anerkannte Bildungseinrichtung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG umsatzsteuerbefreit und weist die Umsatzsteuer daher nicht aus.
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